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Gastronomie: Ausschreibung für den Kölner Straßenkarneval

Getränke- und Essensstände entlang des Zugweges

Die Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH (GGKK) vergibt für den Zeitraum von Weiberfastnacht bis Rosenmontag Standplätze für Getränke-, Imbiss- und Non-Food-Stände entlang des Zugweges des Kölner Rosenmontagszuges. Interessierte Anbieterinnen und Anbieter sind eingeladen, sich im Rahmen dieser Ausschreibung um Standplätze zu bewerben. 

 

Betrieb von Getränkeständen

Am Zugwegrand in der Kölner Innenstadt ist Platz für bis zu 29 Getränkestände. Folgende Rahmenbedingungen gelten:

  • Betriebszeitraum: Weiberfastnacht bis Rosenmontag (Do-Mo)
  • Auf- und Abbau: Unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn (Mi) bzw. nach Veranstaltungsende (Di)
  • Anzahl Stände: Bis zu 29 Standplätze entlang des Zugweges. Bitte beachten Sie, dass keine Einzelstände vergeben werden.
  • Partnerbindung: Produkte und Lieferwege unserer Partner, der Radebergergruppe KG, insbesondere die Produkte des „Haus Kölscher Brautradition“, Red Bull Germany GmbH & Co. KG und CCEP Deutschland GmbH (Coca-Cola) sind verpflichtend zu berücksichtigen.
  • Strom und Wasser: Die Kosten für Strom- und Wasseranschlüsse werden über die GGKK abgerechnet und dem Caterer anschließend in Rechnung gestellt.
  • Zusammenhängende Kosten: Der Caterer hat sämtliche mit dem Betrieb des Verkaufsstandes zusammenhängenden Kosten selbst zu tragen. 

Betrieb von Imbissständen

Neben den Plätzen für Getränkestände gibt es zusätzlich Platz für bis zu 30 Imbissstände. Folgende Rahmenbedingungen gelten:

  • Betriebszeitraum: Weiberfastnacht bis Rosenmontag (Do-Mo)
  • Auf- und Abbau: Unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn (Mi) bzw. nach Veranstaltungsende (Di)
  • Anzahl Stände: Bis zu 30 Standplätze entlang des Zugweges. Bitte beachten Sie, dass keine Einzelstände vergeben werden.
  • Partnerbindung: Produkte und Lieferwege unseres Partners, der Hardy Remagen GmbH & Co. KG, sind verpflichtend zu berücksichtigen.
  • Strom und Wasser: Die Kosten für Strom- und Wasseranschlüsse werden über die GGKK abgerechnet und dem Caterer anschließend in Rechnung gestellt.
  • Zusammenhängende Kosten: Der Caterer hat sämtliche mit dem Betrieb des Verkaufsstandes zusammenhängenden Kosten selbst zu tragen. 

 

Bewerbungen

Bitte übersenden Sie uns bis zum 15.9.2026 Ihre Bewerbung inklusive der von Ihnen angebotenen umsatz- und flächenunabhängigen Vergütung für den von Ihnen gewünschten Zeitraum, die Sie bereit sind für die Vergabe der Lizenzen zu zahlen. Alle Bewerbungen gehen an folgende Adresse:

Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH
z. Hd. Maximilian Otte
Maarweg 134
50825 Köln

oder per E-Mail an vermarktung(at)koelnerkarneval.de.

Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen unter +49 151 18232989 zur Verfügung.

 

Es gelten die üblichen rechtlichen Vorgaben und Genehmigungen. Die Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH (GGKK) verfügt über die exklusiven Vermarktungsrechte näher definierter öffentlicher Verkehrsflächen entlang des Zugweges zur Vergabe für Imbiss-, Getränke- und Non-Food-Stände. Diese Rechte wurden ihr als Veranstalterin des Kölner Rosenmontagszuges von der Stadt Köln eingeräumt.